Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2024 läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die Kläranlage und das gesamte Entwässerungssystem (Stauraumkanäle, Pumpwerke) aus. Bereits 2020 wurden wir vom Wasserwirtschaftsamt darauf hingewiesen, dass Anfang 2022 mit der Vorbereitung der Antragsunterlagen für die Weiterbewilligung begonnen werden sollte; dies ist bereits erfolgt, eine erste Besprechung mit dem Ingenieurbüro Schelzke hat bereits stattgefunden.

 

Bevor die Überrechnung der aktuellen Werte erfolgen kann, muss der Marktgemeinderat den Umgriff des Gebietes festlegen, für das in den kommenden 20 Jahren die Kläranlage mit zugehörigen Anlagen betrieben werden soll (sog. Entwässerungsgebietsgrenzen). Dieser Gebietsumgriff sollte im Nachgang auch in die Flächennutzungsplanung einfließen.

 

Falls innerhalb der kommenden 20 Jahre ein Gebiet außerhalb dieser Grenzen hinzukommen sollte, wäre dies möglich, erfordert aber je nach Größe des Gebiets evtl. eine erneute Überrechnung. Es wird daher empfohlen, den Umgriff möglichst so zu fassen, dass alle bekannten und in (Vor-) Planung befindlichen Baugebiete inbegriffen sind. Andererseits sollte der Umgriff nicht unnötig groß gewählt werden, da er die Basis für die Berechnung bildet, ob die Kapazität der Kläranlage ausreicht.

 

Die Bauverwaltung hat den Entwässerungsgebietsumgriff der aktuellen wasserrechtlichen Genehmigung, der bereits recht umfassend ist, beigefügt. Desweiteren wurde auf dieser Grundlage die aktuell in Planung oder Vorplanung befindlichen Baugebiete, die noch nicht im Umgriff enthalten sind, sowie solche, für die Anfragen vorliegen und die vorstellbar sind, rot in den Plänen eingetragen.

 

Der Marktgemeinderat sollte sich bis zu dieser Sitzung Gedanken machen, ob die vorgeschlagenen neuen Entwässerungsgebietsgrenzen so ins Verfahren einfließen sollen, oder ob weitere Grundstücke mit aufgenommen werden sollten.  


Beschluss:

 

Die Entwässerungsgebietsgrenzen werden wie vorgeschlagen festgelegt. Folgende Änderung ist einzuarbeiten:

·         Pemmering, rot markierte Fläche im Südwesten soll herausgenommen werden (keine Entwicklung geplant).