Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 20.05.2021 wurde dem Markt Isen eine Unterschriftenliste im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Pemmering Nordwest“ eingereicht.

 

Dabei haben ca. 50 Personen ganz oder auch teilweise folgende Forderungen unterstützt:

  1. Ein Gehweg bis zum Schulbus damit die Kinder einen sicheren Schulweg haben
  2. Eine Anlieger-, bzw. Spielstraße Richtung Mittbach, um das Nadelöhr Ahornweg, Ecke Birkenstraße zu entlasten (Rettungsweg, Feuerwehr, Winterdienst, Müllabfuhr, Lieferdienste, Baufahrzeuge …)
  3. Park- und Ausweichplätze im gesamten Siedlungsgebiet (nicht der Wegfall bestehender Flächen).

Der Unterschriftsliste war ein Plan mit der angedeuteten Zweiterschließungsstraße und folgender Beschriftung beigelegt:

Anliegerstraße (30 km)

Ortsabrundung / Umgehungsstraße

Zukunftsbauplätze

Innen statt Außen

 

Bereits davor haben vier Vertreterinnen aus Pemmering Ihre Bedenken, insbesondere zur Erschließungssituation, persönlich im Rathaus geäußert.

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass für eine zweite Zufahrt vom geplanten Baugebiet Richtung Osten keine Möglichkeit eines Grunderwerbs besteht.

Eine zusätzliche Erschließungsstraße mit einer Länge von ca. 500 m zur Staatsstraße 2086 wurde seitens des Marktes Isen wegen unwirtschaftlicher Ausgaben (Übererschließung) und des hohen Flächenverbrauchs bisher abgelehnt.

 

Für Fußgänger, Radfahrer und in Ausnahmefällen für den Rettungsdienst soll aber eine zusätzliche Verbindung zur Birkenstraße entstehen.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei Döring und Spieß wird die Beauftragung eines Verkehrs- und Verkehrslärmgutachtens empfohlen.

Dadurch entsteht Klarheit über die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sowie über die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen des geplanten Baugebiets auf die vorhandene Bebauung.

Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Abwägung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden Stellungnahmen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten durch ein geeignetes Büro erstellen zu lassen.