Sitzung: 02.02.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: FV/357/2021
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens Mittbach:
1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des
Kindergartens
(Kindergarten-Gebührensatzung)
vom
Aufgrund von
Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Isen folgende
Satzung:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Isen
(Kindergarten-Gebührensatzung) vom 23. Juli 2019 (amtlich bekannt gemacht durch
Anschlag an den Amtstafeln am 08. August 2019) wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 Satz
1 wird wie folgt geändert:
„(2) 1Für
den Kindergarten werden für jeden angefangenen Monat folgende Gebühren erhoben:
für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis
31. August 2022
für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden 117,00 Euro
für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden 129,00 Euro
für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden 140,50 Euro
für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis
31. August 2023
für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden 124,50 Euro
für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden 137,00 Euro
für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden 149,50 Euro
für den Zeitraum vom 1. September 2023 bis
31. August 2024
für eine Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden 128,00 Euro
für eine Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden 141,00 Euro
für eine Buchungszeit von 6 bis 7 Stunden 154,00 Euro
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung
tritt am 1. September 2021 in Kraft.