Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 20.11.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 171/2, Gemarkung Westach

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wurde mit Beschluss vom 05.12.2023 versagt. Wegen des geplanten Flachdaches sah der Bau- Verkehrs- und Vertragsausschuss hier eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes und damit eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB als gegeben.

Mit Nachricht vom 13.12.2023 wurde seitens des Landratsamtes Erding mitgeteilt, dass die beantragte Dachform keine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes auslöst und beabsichtigt ist, die Genehmigung zum Vorhaben zu erteilen.

Der Markt Isen wurde aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

 

Am 11.01.2024 gingen beim Markt Isen geänderte Bauvorlagen ein.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Bereich Mais.

 

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs kann Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 2 BauGB, die Wohnzwecken dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-       einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder

 

-       die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

Sonstige öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage. Die Ableitung erfolgt über den Straßenentwässerungskanal des Marktes Isen. Ein entsprechendes Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft wird erstellt.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.