Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Über die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Voraussetzung ist, dass die Jahresrechnung 2022 vorliegt, die Jahresrechnung in vorgesehener Weise geprüft, und die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden.

 

Die Jahresrechnung 2022 wurde dem Marktgemeinderat am 04.07.2023 vorgelegt, am 16.10.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und wird am 07.11.2023 durch den Marktgemeinderat festgestellt.

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit den im Beschluss vom 07.11.2023 festgestellten Ergebnissen die Entlastung zu erteilen.

 

 

Frau Bürgermeisterin Hibler enthält sich der Abstimmung.