Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.06.2023 hat der TSV Isen e.V. einen Antrag auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses für den Neubau einer Flutlichtanlage auf dem Hauptplatz des Sportgeländes des TSV Isen gestellt.

 

Der TSV Isen begründet den Antrag wie folgt:

 

Durch die Installation einer weiteren Flutlichtanlage am Hauptplatz kann die Möglichkeit zur Ausweitung der Trainings- und Spielzeiten geschaffen werden. Insbesondere in den Monaten Oktober bis März kann kaum noch ein geregelter und sportlich ansprechender Trainingsbetrieb und Spielbetrieb gewährleistet werden, da ausschließlich der Trainingsplatz über eine geeignete Flutlichtanlage verfügt. Eine parallele Nutzung für den Trainingsbetrieb in den Abendstunden und den Spielbetrieb insbesondere für Jugendmannschaften (unter der Woche) erfordert eine zusätzliche Flutlichtanlage für den Hauptplatz. Nur so können Spielverlegungen oder Trainingsausfälle dauerhaft verhindert werden.

 

Die Kosten betragen laut vorläufiger Kostenaufstellung 71.281,- €.

 

Der TSV Isen e.V. stellt einen Antrag auf Investitionszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des Marktes Isen von 15 % der förderfähigen Kosten. Der vorläufige Zuschuss würde somit 10.692,15 € betragen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 eingeplant.

 

Zusätzlich beantragt der TSV Isen einen Zuschuss vom BLSV und einen Zuschuss vom Landkreis

 

Für den Fußballplatz muss im Jahr 2023 noch ein Pachtvertrag/Nutzungsvertrag mit dem TSV Isen e.V. abgeschlossen werden.


Beschluss:

 

Dem TSV Isen e.V. wird ein einmaliger, zweckgebundener Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten gemäß dem Antrag vom 27.06.2023 gewährt. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten werden gemäß den vorliegenden geschätzten Gesamtkosten auf 71.281,- € festgesetzt. Hieraus erhält der TSV Isen e.V. einen vorläufigen Zuschuss von 10.692,15 €. Die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt.