Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.07.2023 hat die Blaskapelle Isen e.V. einen Antrag auf Gewährung eines kommunalen Zuschusses für den Neubau des Probenheims in der südlichen Haager Straße, gestellt.

 

Die Kosten betragen laut vorläufiger Kostenaufstellung 760.136 €. Die vorläufigen förderfähigen Kosten hiervon betragen 675.180 €.

 

Die Blaskapelle Isen e.V. stellt einen Antrag auf Investitionszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des Marktes Isen von 15 % der förderfähigen Kosten. Der vorläufige Zuschuss würde somit 101.277 € betragen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind nicht im Haushalt 2023 oder im Finanzplan eingeplant.

 

Die Kommunalaufsicht hat schriftlich mitgeteilt, dass aufgrund des Selbstverwaltungsrechts eine Förderung des Projektes nicht untersagt wird. Der Zuschuss wird jedoch als freiwillige Aufgabe des Marktes Isen betrachtet, welcher die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit nachkommen sollen. Die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes liegt in der Verantwortung des Marktes Isen.

 

Im Rahmen der Jahresrechnung 2022 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 121.050 € gebildet, von denen ein Teil für den TSV und ein großer Teil für die Blaskapelle verwendet werden kann. In den Haushalt 2024 sind somit nicht die gesamten Mittel für den Zuschuss an die Blaskapelle einzuplanen.

 

Zusätzlich zum Zuschuss werden die Erschließungskosten für das Grundstück und die Kosten für das Grundstück selbst ggf. als Zuschuss betrachtet.


Beschluss:

 

Der Blaskapelle Isen e.V. wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung, ein einmaliger, zweckgebundener Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten gemäß dem Antrag vom 05.07.2023 gewährt. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Kosten werden gemäß den vorliegenden geschätzten Gesamtkosten auf 675.180 € festgesetzt. Hieraus erhält die Blaskapelle Isen e.V. einen vorläufigen Zuschuss von 101.277 €. Die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt.