Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlagen gingen am 28.03.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 13, Gemarkung Sollacher Forst

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und kann wegen seiner besonderen Zweckbestimmung als Walderholungsplatz mit passendem Themenlehrpfad auch nur im Bereich eines Waldes und damit im Außenbereich ausgeführt werden.

 

Nachdem am 06.09.2022 zusammen mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde eine Ortseinsicht stattfand und die Planung dabei erläutert wurde, wurde seitens der UNB folgende Beurteilung abgegeben:

 

-           Durch die Lage im Wald und die damit einhergehende Zuständigkeit der Forstverwaltung ergibt sich keine vorrangige naturschutzrechtliche Zuständigkeit.

o          Hiervon ausgenommen ist die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange.

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist davon auszugehen, dass am geplanten Standort durch das Vorhaben keine wesentlichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden.

o          Hiervon ausgenommen ist die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 15 BNatSchG, die bei einem baurechtlichen Verfahren Anwendung findet.

-           Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde stehen der Anlage eines kleinen Waldspielplatzes keine grundsätzlichen Versagensgründe entgegen.

 

Die ausreichende Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Das Vorhaben entspricht der Funktion des Außenbereichs als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit und ist damit nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.