Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bauvorlage ging am 13.03.2023 beim Markt Isen ein.

Baugrundstück: Fl.-Nr. 722, Gemarkung Westach

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.

 

Das anfallende Schmutzwasser soll über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage gereinigt und über eine bestehende Verrohrung zum westlich gelegenen Graben geleitet werden.

Das Niederschlagswasser wird auf dem eigenen Grundstück versickert.

 

Die ausreichende Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

 

Das Vorhaben ist damit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben wird erteilt.