Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.11.2022 beantragte die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

  1. alle Umlaufsperren an Rad- und Fußwegen zu entfernen

 

  1. dort wo Gefahr besteht, dass Autofahrer die Wege ohne Umlaufsperren unberechtigterweise nutzen würden, einfache aber gut sichtbare (reflektierende) Pfosten aufzustellen

 

Zur Begründung wurde insbesondere ausgeführt, dass diese Umlaufsperren ein unnötiges Hindernis und teilweise eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Rollstuhlfahrer, Radfahrer mit Lastenrädern oder Anhänger und Eltern mit Kinderwägen müssen aufwendig um die Absperrungen herum manövrieren.

Teilweise werden diese Gruppen von der Benutzung der Wege ausgeschlossen, wenn die Lücke zu schmal ist oder die Gitter ungünstig zueinander stehen.

 

Derzeit sind im Gemeindegebiet folgende Umlaufsperren vorhanden:

-           Josefsbergstraße / Rentnerweg

-           Josefsbergstraße / Lourdesgrotte

-           EDEKA / Steinlandstraße

-           Amselweg / Stiftsring

-           Schule / Am Schinderbach

-           Am Anger / Am Haning

 

Umlaufsperren können entweder dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Gefahrensituationen oder dem Ausschluss nicht zulässiger Verkehrsarten (z. B. PKW oder Fahrrad) dienen, wenn z. B. Wege nur für Fußgänger gewidmet sind.

 

Zum Thema existieren die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ sowie die „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

 

An diesen Empfehlungen können sich Behörden bei der Erstellung von Fuß- oder Radwegen orientieren. Im Neubau ist der Zweck bei Pollern usw. also zu hinterfragen. Alternativ kann die Fahrbahn z. B. auch baulich eingeengt werden.

 

Radwege sind an den Umlaufsperren des Marktes Isen nicht betroffen.

 

In den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen ist als Bewegungsfläche zwischen den Umlaufschranken ein Abstand von mindestens 1,50 m empfohlen. Die ein und Ausgänge sollen ein Breite von mindestens 0,90 m haben.

 

Bei beengten Platzverhältnissen im Bestand kann laut dem Handbuch für barrierefreie Verkehrsraumgestaltung des Sozialverbands VdK auch ein Abstand von 1,20 m zwischen den Umlaufschranken ausreichend sein.

 

Im Übrigen ist bei Hindernissen auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf eine ausreichende Kennzeichnung (z. B. Reflexionsfolie) und Beleuchtung zu achten.


 

Die bestehenden Umlaufsperren werden wie folgt umgebaut:

 

- Josefsbergstraße / Rentnerweg

barrierefreier Umbau (Abstand zwischen den Gittern mind. 1,5 m) im Rahmen der geplanten Kanalbaumaßnahme

 

- Josefsbergstraße / Lourdesgrotte

am bisherigen Bestand erfolgt keine Änderung

 

- EDEKA / Steinlandstraße

barrierefreier Umbau (Abstand zwischen den Gittern mind. 1,5 m)

 

- Amselweg / Stiftsring

die bestehenden Umlaufsperren werden entfernt und durch einen rot/weißen Absperrpfosten ersetzt

 

- Schule / Am Schinderbach

barrierefreier Umbau (Abstand zwischen den Gittern mind. 1,5 m) und Nachrüstung mit rot/weißer Reflexfolie

 

- Am Anger / Am Haning

Die bestehenden Umlaufsperren werden entfernt, die mittig im Gehweg vorhandene Lampe wird mit rot/weißer Reflexfolie ausgestattet