Sitzung: 28.02.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: FV/452/2023
Sachverhalt:
Einsätze der Feuerwehren des Marktes Isen werden nach der
„Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren“ abgerechnet. Da es in letzter Zeit immer wieder
Probleme mit der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen mit den Versicherungen gab,
soll eine neue Satzung erlassen werden. Die Versicherungen kritisieren die
Übernahme der berechneten und veröffentlichten Pauschalsätze des Bayerischen
Gemeindetages und die Höhe der pauschalen Eigenbeteiligung von 10 %, da dies
nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche.
Mit der Satzung von 14.03.2018 hat der Markt Isen die Strecken- und Ausrückestundenkosten erstmals pauschal berechnet, jedoch die Eigenbeteiligung von 10 % und die Personalkosten der Mustersatzung übernommen.
Zukünftig sollen die Pauschalsätze in der Anlage zur Satzung alle 4 Jahre neu berechnet werden. Erstmalig wurde der Zeitraum von 2018 bis 2021 rückwirkend betrachtet.
Dabei wurden Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Personalkosten des Pauschalverzeichnisses nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und entsprechende Schlüssel für die Berechnung einer sachgerechten Eigenbeteiligung festgelegt. Die Berechnung der Strecken- und Ausrückestundenkosten je Fahrzeug sowie der Personalkosten kann der beigefügten Kalkulation der Jahre 2018 bis 2021 entnommen werden.
Berechnung der Streckenkosten
Für die Berechnung der Streckenkosten wurden 50 % der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung aus den Anschaffungskosten des jeweiligen Fahrzeuges sowie die Betriebskosten (Tankkosten, Versicherung, TÜV usw.) addiert und durch die durchschnittlich gefahrenen Kilometer im Durchschnitt der Jahre 2018 -2021 geteilt. Hiervon wurde die berechnete Eigenbeteiligung des Marktes Isen abgezogen. Für die Eigenbeteiligung wurden die durchschnittlich gefahrenen km für Einsätze ins Verhältnis zu den sonstigen Fahrten gesetzt. Das ergibt folgende Streckenkosten:
Die Streckenkosten betragen für jeden
angefangenen Kilometer Wegstrecke für |
bei einer Nutzungsdauer von |
bei einer durchschnittlichen Fahrleistung
von |
bei einer Eigenbeteiligung von |
Betrag |
Feuerwehr
Isen |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 |
30 Jahren |
646 km |
40 % |
7,15 Euro |
eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug
DLK 12/9 |
30 Jahren |
330 km |
36 % |
26,89 Euro |
einen Versorgungs-LKW |
30 Jahren |
1.853 km |
35 % |
2,24 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
20 Jahren |
2.225 km |
78 % |
0,27 Euro |
einen Einsatzleitwagen (KdoW) |
15 Jahren |
1.851 km |
54 % |
0,85 Euro |
Feuerwehr
Westach |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 |
30 Jahren |
970 km |
53% |
3,11 Euro |
Feuerwehr
Mittbach |
|
|||
einen Mannschaftstransportwagen MTW |
20 Jahren |
829 km |
50 % |
0,72 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 |
30 Jahren |
714 km |
43 % |
4,12 Euro |
Feuerwehr
Schnaupping |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 |
30 Jahren |
741 km |
49 % |
5,14 Euro |
Berechnung der Ausrückestundenkosten
Mit den
Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten,
die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die
zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis
zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Für die Berechnung der Ausrückestundenkosten des Fahrzeuges wurden 50 % der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung aus den Anschaffungskosten des jeweiligen Fahrzeuges, die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung der Beladung sowie die Betriebskosten addiert und durch die durchschnittlichen Ausrückestunden im Durchschnitt der Jahre 2018 -2021 geteilt. Hiervon wurde die berechnete Eigenbeteiligung des Marktes Isen abgezogen. Für die Eigenbeteiligung wurden die durchschnittlichen Ausrückestunden ins Verhältnis zu den Übungsstunden gesetzt. Dies ergibt folgende Ausrückestundenkosten:
Die Ausrückestunden betragen– berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für |
bei jährlichen Ausrückestunden |
Bei einer Eigenbeteiligung von |
Betrag |
Feuerwehr Isen |
|
|
|
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 16/12 |
26,76 |
49 % |
311,46 Euro |
eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug DLK 12/9 |
10,58 |
47 % |
622,40 Euro |
einen Versorgungs-LKW |
15,07 |
65 % |
252,37 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
29,07 |
49 % |
27,25 Euro |
einen Einsatzleitwagen (KdoW) |
31,23 |
12 % |
146,24 Euro |
Feuerwehr Westach |
|
||
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 |
25,97 |
66 % |
150,73 Euro |
Feuerwehr Mittbach |
|
||
einen Mannschaftstransportwagen MTW |
27,78 |
47 % |
22,38 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 |
23,99 |
51% |
213,44 Euro |
Feuerwehr Schnaupping |
|
||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 |
8,50 |
50 % |
615,53 Euro |
Es wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 3% festgesetzt. Zudem wurde
in die Berechnung die Eigenleistung der Feuerwehr Isen für die Prüfung und
Pflege der Schläuche sowie die Wartung der Atemschutzgeräte und Füllung der
Atemluftflaschen aufgenommen.
Personalkosten
Ehrenamtliche
Feuerwehrdienstleistende
Die Personalkosten umfassen insbesondere die Ausgaben für die Erstattung
des Verdienstausfalls des fortgezahlten Arbeitsentgelts, die Entschädigungen
nach Art. 11 BayFwG, die Fortbildungskosten, die Führerscheinkosten, die
ärztlichen Untersuchungen sowie die Anschaffung und Reinigung der
Schutzkleidung. Unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 50 %, der
Personalstärke sowie der Ausrückestunden des Personals ergeben sich folgende
Kosten je Feuerwehrmann pro Stunde.
Kalkulation der Kameradenkosten |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
||||
Gesamtkosten
Personal |
69.537,02 € |
90.643,15 € |
49.547,27 € |
51.275,60 € |
||||
Eigenanteil
Markt Isen (50 %) |
34.768,51 € |
45.321,58 € |
24.773,64 € |
25.637,80 € |
||||
Gesamtkosten
abzgl. Eigenanteil |
34.768,51 € |
45.321,57 € |
24.773,63 € |
25.637,80 € |
||||
durchschnittliche
Kosten je Kamerad |
149,86 € |
192,04 € |
109,62 € |
106,82 € |
||||
durchschnittliche
jährliche Einsatzzeit je Kamerad |
5,63 |
5,24 |
3,89 |
3,90 |
||||
Kosten
je Kamerad pro Stunde |
26,62 € |
36,65 € |
28,18 € |
27,39 € |
||||
Durchschnitt
der Jahre 2018-2021 |
29,71 € |
|||||||
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein
Stundensatz von 29,71 € berechnet.
Sicherheitswachen
Der Stundensatz für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst ist
gesetzlich im § 11 Abs. 5 AVBayFwG festgelegt und liegt aktuell bei 16,90 €.
Die Verwaltung empfiehlt den Erlass einer neuen Satzung mit der
Übernahme der Berechneten Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und
Personalkosten als Anlage zur Satzung im Pauschalverzeichnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit der Anlage zur Satzung, dem Pauschalverzeichnis, wie folgt:
Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren
Der Markt Isen erlässt aufgrund Art. 28 Abs.
4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
S A
T Z U N G
vom
01.03.2023
§ 1
Aufwendungs-
und Kostenersatz
(1) Der Markt Isen erhebt im Rahmen von Art. 28
Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten
Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1
BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung
oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die
Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die
unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein
Kostenersatz erhoben.
(2) Der Mark Isen erhebt Kostenersatz für die
Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art.
28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den
gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum
Gebrauch oder Verbrauch,
3. Leistungen der
Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt.
Die
Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes
richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für
den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden
Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten
Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von
Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen
überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende
Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der
Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner,
wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit
Eintritt der Bestandskraft des Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4
In-Kraft-Treten
(1)
Diese Satzung tritt am 15.03.2023 in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.03.2018
außer Kraft.
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der
Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen
sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten
(Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden
angefangenen Kilometer Wegstrecke für |
bei einer Nutzungsdauer von |
bei einer durchschnittlichen Fahrleistung
von |
bei einer Eigenbeteiligung von |
Betrag |
Feuerwehr
Isen |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 |
30 Jahren |
646 km |
40 % |
7,15 Euro |
eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug
DLK 12/9 |
30 Jahren |
330 km |
36 % |
26,89 Euro |
einen Versorgungs-LKW |
30 Jahren |
1.853 km |
35 % |
2,24 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
20 Jahren |
2.225 km |
78 % |
0,27 Euro |
einen Einsatzleitwagen (KdoW) |
15 Jahren |
1.851 km |
54 % |
0,85 Euro |
Feuerwehr
Westach |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 |
30 Jahren |
970 km |
53% |
3,11 Euro |
Feuerwehr
Mittbach |
|
|||
einen Mannschaftstransportwagen MTW |
20 Jahren |
829 km |
50 % |
0,72 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 |
30 Jahren |
714 km |
43 % |
4,12 Euro |
Feuerwehr
Schnaupping |
|
|||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 |
30 Jahren |
741 km |
49 % |
5,14 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
Mit den
Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten,
die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte
Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten
die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestunden betrag en– berechnet
vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus der Feuerwache bis
zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für |
bei jährlichen Ausrückestunden |
Bei einer Eigenbeteiligung von |
Betrag |
Feuerwehr
Isen |
|
|
|
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 16/12 |
26,76 |
49 % |
311,46 Euro |
eine Drehleiter und Löschgruppenfahrzeug
DLK 12/9 |
10,58 |
47 % |
622,40 Euro |
einen Versorgungs-LKW |
15,07 |
65 % |
252,37 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
29,07 |
49 % |
27,25 Euro |
einen Einsatzleitwagen (KdoW) |
31,23 |
12 % |
146,24 Euro |
Feuerwehr
Westach |
|
||
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 |
25,97 |
66 % |
150,73 Euro |
Feuerwehr
Mittbach |
|
||
einen Mannschaftstransportwagen MTW |
27,78 |
47 % |
22,38 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 |
23,99 |
51% |
213,44 Euro |
Feuerwehr
Schnaupping |
|
||
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 |
8,50 |
50 % |
615,53 Euro |
3. Personalkosten
Personalkosten werden
nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem
Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für
angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen
Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche
Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz
ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 29,71 Euro
berechnet. (Berechnung durch den Markt Isen mit einer Eigenbeteiligung von 50
%)
(Aufwendungsersatz
für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil
der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise
durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des
fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach
Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des
Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand
angesetzt werden.)
3.2
Sicherheitswachen
Für die Abstellung
zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je
Stunde Wachdienst für
ehrenamtliche
Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 Euro
Abweichend von Nummer
3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde
berechnet.