Sitzung: 07.12.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: FV/440/2022
Sachverhalt:
Die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen vom 08. Mai 2019 (BGS-WAS) wurde neu erlassen und mit der 1. Änderungssatzung vom 22.Oktober 2019 geändert.
Nun erfolgt die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung mit folgender Änderung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³ /h 97,82
€/Jahr (vorher 100,46 €/Jahr),
bis 10 m³/h 244,55
€/Jahr (vorher 251,14 €/Jahr),
bis 16 m³/h 391,29
€/Jahr (vorher 401,83 €/Jahr),
über 16 m³/h 733,66
€/Jahr (vorher 753,42 €/Jahr).
Die Wassergebühr bleibt unverändert.
Der Bauwasseranschluss soll zukünftig wie folgt abgerechnet werden (in Anlehnung an den WZV Mittbachgruppe):
Die Gebühr für den Bauwasseranschluss beträgt bis zum Einbau des Wasserzählers pauschal 150,00 € netto für die Bauzeit von 2 Jahren. Bei längerer Bauzeit wird eine erneute Pauschalgebühr in der wie in Satz 1 genannten Höhe fällig.
Die vorherige Regelung mit Bauwasserzähler oder einer Gebühr nach umbauten Raum entfällt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Isen wie folgt:
2.
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Wasserabgabesatzung des Marktes Isen
(BGS-WAS)
Vom 07.12.2022
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt der Markt Isen folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Isen (BGS-WAS) vom 08. Mai 2019 (amtlich bekannt gemacht durch
öffentlichen Aushang am 16. Mai 2019) in der Fassung vom 22. Oktober 2019
(amtlich bekannt gemacht durch öffentlichen Aushang am 24. Oktober 2019) wird
wie folgt geändert:
1.
§
9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³ /h 97,82
€/Jahr,
bis 10 m³/h 244,55
€/Jahr,
bis 16 m³/h 391,29
€/Jahr,
über 16 m³/h 733,66
€/Jahr.“
2.
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr für den Bauwasseranschluss
beträgt bis zum Einbau des Wasserzählers pauschal 150,00 € netto für die
Bauzeit von 2 Jahren. Bei längerer Bauzeit wird eine erneute Pauschalgebühr in
der wie in Satz 1 genannten Höhe fällig.“
3.
§ 10 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
Diese
Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.