Sitzung: 13.09.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Vorlage: OA/040/2022
Sachverhalt:
Laut Art. 1 des
Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AGPStG) obliegt die Erfüllung der
Aufgaben des Standesamtes den Gemeinden, die diese Aufgabe als Angelegenheit
des übertragenen Wirkungskreises erfüllen.
Gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1
AGPStG können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamts einer
anderen Gemeinde mit deren Zustimmung übertragen.
In einer Verwaltungsgemeinschaft tritt diese an die Stelle der Gemeinde, da sie
die Aufgaben des Standesamts als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises
für ihre Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.
Die Verwaltungsgemeinschaft
Pastetten hat im März 2022 beim Markt Isen angefragt, ob Interesse an der
Übertragung der Aufgaben des Standesamtes besteht. Der Markt Isen hat sein
Interesse an einer Übernahme der Aufgaben des Standesamtes mit Grundsatzbeschluss
vom 12.04.2022 zum Ausdruck gebracht.
Die Vereinbarungen zur
Übertragung der Aufgaben des Standesamtes einschließlich des Standesamtsarchivs
wurden den Beschlüssen entsprechend erarbeitet und zwischen dem Markt Isen und
der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten abgestimmt.
Zur Übertragung der
Aufgaben des Standesamtes bedarf es jeweils eines Beschlusses einer Mehrheit
von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats bzw.
der Gemeinschaftsversammlung der übertragenden und der aufnehmenden Gemeinde
bzw. Verwaltungsgemeinschaft, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 AGPStG.
Die Zweckvereinbarung zur Übertragung
des Standesamtsarchivs richtet sich nach Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über die
Kommunale Zusammenarbeit (KommZG).
Die
Gemeinschaftsversammlung der VG Pastetten hat den Vereinbarungen in der Sitzung
vom 08.09.2022 bereits mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt.
Beschluss:
- Der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten und dem Markt Isen über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes auf den Markt Isen wird zugestimmt.
- Der vorgelegten Zweckvereinbarung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten und dem Markt Isen über die Übertragung des Standesamtsarchivs auf den Markt Isen wird zugestimmt.